Wohnsitzverlegung nach Österreich

Wohnsitzverlegung nach Österreich

Können Sie mir über die meldeamtlichen Verpflichtungen in Österreich bei einer Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich Auskunft geben?


1. Anmelden eines Wohnsitzes in Österreich

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist nach dem österreichischen Meldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft (also nicht nach Abschluss des Mietvertrages) bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Dies betrifft die Meldung des Hauptwohnsitzes ebenso wie den Nebenwohnsitz.

Für die Anmeldung sind zuständig:
Wien: Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern
Statutarstädte: Magistrat
Ansonsten: jeweilige Gemeindeämter

Man kann sich persönlich oder postalisch anmelden.

Benötigte Unterlagen: Meldeformular und Reisepass.

2. Beantragung einer Anmeldebescheinigung

EU Bürger, die sich gerade an ihrer ersten Adresse in Österreich angemeldet (siehe oben) haben und hier für länger als drei Monate bleiben möchten, müssen innerhalb von 4 Monaten ab der Einreise zusätzlich bei der Einwanderungsbehörde eine Anmeldebescheinigung persönlich beantragen.
Dies gilt auch für Personen, die nur einen Nebenwohnsitz in Österreich haben.

Personen, die sich bereits vor dem 1. Jänner 2006 nach dem Meldegesetz angemeldet haben und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, benötigen keine Anmeldebescheinigung.

Zuständige Stelle
Wien: die MA 35, Referat „EWR“
Statutarstädte: das Magistrat
Ansonsten: die Bezirkshauptmannschaft

Die Anmeldebescheinigung muss man persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Meldebestätigung sowie
für Berufstätige: Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers oder ein Nachweis der Selbstständigkeit
Für Privatiers: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz
Für Studenten: Nachweis über die Zulassung zu einer Schule oder Bildungseinrichtung und über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, sowie Erklärung oder sonstige Nachweise über ausreichende Existenzmittel

3.AIRE Meldung beim Konsulat

Italienische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz bzw. ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft, d.h. mehr als 12 Monate ins Ausland verlegen, sind verpflichtet sich innerhalb von 90 Tagen beim zuständigen italienischen Konsulat anzumelden.

KONTAKT für Österreich:
Konsularabteilung der Italienischen Botschaft
Ungargasse 43, 1030 Wien
E-Mail: anagrafe.vienna@esteri.it

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