Ich bin gebürtige Südtirolerin, musste aber bei der Heirat in den 60er Jahren mit einem Franzosen die französische Staatsbürgerschaft annehmen und die italienische Staatsbürgerschaft abgeben.
Nun muss ich meinen französischen Ausweis erneuern und benötige meine Geburtsurkunde.
Von der Gemeinde in Südtirol habe ich nun einen Auszug aus der Geburtsurkunde zugeschickt bekommen, der aber nur einen (von meinen zwei) Vornamen enthält und dieser ist in italienischer Sprache.
Die französischen Behörden machen mir nun Probleme, da sie die Urkunde mit beiden Vornamen, wie sie auch in meinem französischen Ausweis stehen und in deutscher Sprache benötigen.
Was kann ich tun?
Beantragen Sie bei Ihrer Geburtsgemeinde die beglaubigte Kopie einer kompletten Abschrift der Geburtsurkunde – keinen Auszug.
In der Geburtsurkunde sind beide bzw. alle Vornamen enthalten.
Im Auszug ist nur der amtliche Rufname enthalten. Früher konnte man entscheiden, ob lediglich ein Vorname der Rufname ist und lediglich dieser bei Dokumenten anzugeben ist oder zwei bzw. mehrere Vornamen Rufnamen sind und demzufolge immer beide Namen bei amtlichen Dokumenten anzugeben sind.
Bei Ihnen ist es so, dass lediglich der erste Name der amtliche Rufname ist. Der zweite ist zwar in der eigentlichen Geburtsurkunde enthalten, wird aber beim Auszug aus dem Geburtsregister nicht vermerkt, da er für amtliche Dokumente in Italien keine Relevanz hat.
Was die italienische Schreibung Ihres Namens betrifft, war es zum Zeitpunkt Ihrer Geburt in den vierziger Jahren üblich, dass die deutschen Taufnamen auf der Gemeine in italienischer Schreibweise eingetragen wurden.
Dies können Sie auch jetzt noch ändern lassen, indem wir für Sie einen Antrag auf Namensänderung bei der Generalstaatsanwaltschaft stellen.
Notwendige Unterlagen:
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, das ich Ihnen zuschicke
- Kopie eines gültigen Ausweises – unterschrieben mit Datum
- eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde (bekommen Sie bei Heimatgemeinde in Südtirol)
- eine Sammelbescheinigung über die Staatsbürgerschaft sowie den Familienbogen (bekommen Sie bei Heimatgemeinde in Südtirol)
- 2 Stempelmarken in der Höhe von 3,54 Euro (über Trafik in Südtirol erhältlich)
Diese Unterlagen lassen Sie mir zukommen und ich leite Sie an die Generalstaatsanwaltschaft weiter.
Bei Genehmigung der Namensänderung wird die Generalstaatsanwaltschaft den Auftrag zur Namensänderung Ihrer Heimatgemeinde zukommen lassen. Diese wird daraufhin den Namen im Geburtsregister umändern.
Sobald die Änderung vollzogen ist, lassen Sie sich eine beglaubigte Kopie der vollständigen Abschrift der Geburtsurkunde von der Heimatgemeinde zukommen. Ein zweite beglaubigte Kopie muss die Gemeinde in Südtirol an Ihre jetzige Wohnsitzgemeinde in Frankreich schicken.
Lassen Sie der Gemeinde in Südtirol die entsprechen Postadressen zukommen.
In der Regel geht die Bearbeitung innerhalb weniger Wochen.