mein Partner und ich leben seit mehreren Jahren in Wien. Wir haben beide unseren Hauptwohnsitz dort. Da unsere italienische Identitätskarte heuer abgelaufen ist, würden wir gerne in Wien eine neue äquivalente Identitätskarte in Scheckkartenformat beantragen.
Dazu habe ich einerseits die Info gefunden, dass man über die MA35 in Wien einen Lichtbildausweis machen lassen kann (Link: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/4/2/Seite.120820.html#ZustaendigeStellen), andererseits kann man einen Personalausweis nur über die italienische Botschaft machen lassen.
Können Sie mir dazu nähere Infos geben bzw. welche Stelle würden sie uns empfehlen? Was ist der Unterschied zwischen einem Lichtbildausweis und einem Personalausweis? Ich nehme an, dass man diese nicht äquivalent verwenden kann, oder?
Uns wäre wichtig, dass der neue Identitätsnachweis auch im Ausland Gültigkeit besitzt, so wie es bisher bei der italienischen Identitätskarte der Fall war. Wir sind beide im AIRE eingetragen.
Nachdem Ihr italienischer Ausweis abläuft, müssen Sie diesen erneuern. Dies erfolgt in Österreich ausschließlich über das italienische Konsulat in 1030 Wien, Ungargasse 43.
Dort erhalten Sie die neue Identitätskarte bzw. den Personalausweis im Scheckkartenformat (Carta d’Identità Elettronica – C.I.E.).
Alle diesbezüglichen Informationen sind hier zusammengefasst:
https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/carta_iden
Neu ist, dass Sie für die Ausstellung des Ausweises einen Termin beim Konsulat beantragen müssen.
Dies geht ausschließlich über das neue Portal: „Prenot@mi“ (https://prenotami.esteri.it/)
Die Ausstellung eines Personalausweises im Scheckkartenformat kann auch beantragt werden, wenn man bereits einen Personalausweis im Papierformat besitzt.
Der neue Ausweis im Scheckkartenformat ersetzt in der Regel inzwischen den SPID, der für viele digitale Zugänge zu Behörden in Südtirol und Italien nötig ist (z.B. INPS, AIRE, …)
Der von Ihnen erwähnte Lichtbildausweis, der über die Ausländerbehörde MA35 in Wien aber auch im restlichen Staatsgebiet ausgestellt werden kann, ist kein international anerkanntes Ausweisdokument, sondern ein Identitätsdokument, das Österreich den EU Bürgern ausstellt, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und dort bei der Ausländerbehörde eine Anmeldebescheinigung oder nach 5 Jahren die Bescheinigung auf Daueraufenthalt beantragt und erhalten haben.
Der Lichtbildausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und ist auch im Scheckkartenformat, gilt aber nur in Österreich als Identitätsdokument.