Kirchensteuer/Kirchenabgabe in Deutschla [...]

Kirchensteuer/Kirchenabgabe in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Welche Auswirkungen hat es auf meine Kirchenzugehörigkeit in Italien, wenn ich aus steuerlichen Gründen aus der Kirche in Deutschland austrete?


Wenn Sie rein aus steuerrechtlichen Gründen, nicht aber aus Glaubensgründen aus der Kirche in Deutschland (gleiches gilt auch für Österreich und Schweiz) austreten, hat das für Sie keine Folgen auf die Kirchenzugehörigkeit in Italien. Sie bleiben hier in Italien ein vollwertiges Mitglied der katholischen Kirche. Damit soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, einen Unterschied zwischen einem steuerlichen und einem moralischen Austritt zu machen.

Folgende Schritte sind dazu nötig:

Sie erklären beim Standesamt Ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde, dass Sie aus der Kirche austreten möchten.
Daraufhin werden Sie in Deutschland von der Zahlung der Kirchensteuer befreit.
Das deutsche Standesamt leitet die Mitteilung über den Kirchenaustritt an die Diözese Bozen Brixen weiter. Diese nimmt daraufhin per Post Kontakt mit Ihnen auf (kann etliche Monate dauern) und fordert Sie auf ein mitgeschicktes Formular (u.a. über die Gründe des Kirchenaustritts) auszufüllen und zurückzuschicken.
Sofern Sie bestätigen, lediglich aus Steuergründen, nicht aber aus Glaubensgründen aus der Kirche in Deutschland ausgetreten zu sein, bleiben Sie in Italien ein vollwertiges Mitglied der katholischen Kirche mit allen Rechten und Pflichten. In Deutschland hingegen können Sie keine kirchlichen Rechte mehr wahrnehmen.
Wenn Sie hingegen aus Glaubensgründen aus der Kirche austreten und dies auch gegenüber der Diözese Bozen Brixen vertreten, gelten Sie auch in Italien als ausgetreten, und dies wird im Taufbuch vermerkt.

Bis vor wenigen Jahren wurde dies anders gehandhabt.
Da brachte ein Austritt aus der deutschen Kirche automatische einen Austritt aus der italienischen Kirche mit sich.
Falls ein Betroffener Interesse hat, wieder in die katholische Kirche in Italien aufgenommen zu werden, kann er dies jederzeit machen. Einer Wiederaufnahme steht nichts im Wege. Dazu wendet man sich am besten an die Heimatpfarrei in Südtirol.

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