Ich möchte in Österreich ein Arbeitsverhältnis eingehen. Mein Arbeitgeber verlangt dafür von mir einen Auszug aus dem Strafregister aus Italien.
Wo erhalte ich diesen?
den Auszug aus dem Strafregister können Sie hier beantragen:
Zuständige Stelle:
Lokales Strafregisteramt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen
Schalter 1
Wer kann den Auszug beantragen?
Die betroffene Person selbst oder eine von ihr bevollmächtigte Person; die bevollmächtigende Person muss in diesem Falle sowohl den Antrag als auch die Vollmacht persönlich unterschreiben. Für Minderjährige kann der Antrag von einem das Sorgerecht ausübenden Elternteil gestellt werden. Für entmündigte Personen kann der Antrag vom Vormund gestellt werden. Dieser muss das diesbezügliche Ernennungsdekret vorweisen.
Vorgehensweise
Vordruck ausfüllen und unterschreiben.
Siehe Anlage
Was muss ich vorlegen?
Gültiges Ausweisdokument im Original.
Nicht-EU-Bürger müssen außerdem eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen.
Wird der Antrag per Post gestellt, muss ein ausreichend frankierter, mit der genauen Anschrift versehener Umschlag beigelegt werden. Zusätzlich eine Telefonnummer oder E-Mail Adresse mitteilen.
Gültigkeit
Die Auszüge aus dem Strafregister haben auf italienischem Staatsgebiet eine Gültigkeit von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum.
Gebühren?
1 Stempelmarke zu € 16,00
1 Stempelmarke zu € 3,87 (€ 7,74 bei Dringlichkeit)
Gebührenbefreiung: Für Adoptionszwecke sind keine Stempelmarken erforderlich.
Bearbeitungsdauer:
Normalerweise erfolgt die Ausstellung einen Tag nach Beantragung, bei Dringlichkeit umgehende Ausstellung.