Ich habe im Ausland geheiratet und möchte nun wissen, ob ich dies auch in Südtirol melden muss.
Ja, denn jede Änderung des Personenstandes ist der Heimatgemeinde in Südtirol über das jeweils zuständige italienische Konsulat im Ausland mitzuteilen.
Denn, um in Italien Gültigkeit zu erlangen, muss eine im Ausland geschlossene Zivilehe in der zuständigen italienischen Gemeinde (meist Heimatgemeinde) eingetragen werden.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
- Antrag auf Eintragung der Ehe
- Original des von der zuständigen österreichischen Behörde ausgestellten Auszuges aus dem Heiratseintrag im mehrsprachigen Format
- Meldezettel beider Ehepartner (Bestätigung der Meldung mit Hauptwohnsitz im Ausland)
- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass oder Personalausweis) beider Ehepartner (inkl. der Seiten, auf der die Unterschriften ersichtlich sind)
Die oben angeführten, für die Eintragung der Ehe benötigten Unterlagen können wie folgt eingereicht werden:
- DIREKT bei der italienischen Gemeinde (§12 des DPR 396/2000)
- Übermittlung PER POST an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft/Konsulat,
- PERSÖNLICH in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft/Konsulat
Andere Formen der Einreichung sind nicht zulässig, da die Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen.
Selbst wenn der Konsularabteilung durch die ausländische Gemeinde die Heiratsurkunde übermittelt wird, so obliegt es dem italienischen Staatsbürger, den Antrag auf Eintragung der Ehe wie oben beschrieben zu stellen.