Heirat in Südtirol – ausländisch [...]

Heirat in Südtirol – ausländischer Staatsbürger

Mein Partner und ich würden gerne nächstes Jahr in Südtirol heiraten.
Da ich gebürtig aus Südtirol bin, wäre es mein Traum, mich in Südtirol trauen zu lassen.
Mein Partner und ich besitzen keine italienische Staatsbürgerschaft und haben unseren Wohnsitz im Ausland. Wir sind damit in keiner Südtiroler Gemeinde gemeldet.
Gibt es für uns die Möglichkeit in Südtirol zu heiraten und wenn ja, was ist alles zu beachten?

Folgendes ist bei einer Heirat in Südtirol von Nicht Italienischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland zu beachten.

Dokumente, die benötigt werden:

  1. Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde – darf nicht älter als 6 Monate sein (enthält Informationen zum Zivilstand – ledig, verwitwet, geschieden (wann die Scheidung rechtskräftig wurde)
  2. Internationaler Geburtsauszug beider Partner mit Elternangabe
  3. Erklärung des Einwohnermeldeamtes über Wohnsitz, Staatsbürgerschaft und Zivilstand (internationaler Auszug!)
  4. Personalausweis
  5. Personalausweis der Trauzeugen

Nehmen Sie mit dem Standesamt, in dem die Trauung stattfinden soll rechtzeitig Kontakt auf und klären ab, ob der Wunschtermin frei ist und ob Kosten anfallen (wird unterschiedliche gehandhabt) Grundsätzlich gilt, dass man in der Gemeinde heiraten darf, in der man als Gast für den Zeitraum der Eheschließung untergebracht ist.

In den meisten Gemeinden kann man nur im Gemeindeamt heiraten, da dies die einzig eingetragene öffentliche Amtsstube ist. In machen Gemeinden gibt es allerdings auch Ausnahmen. Z.B. kann man in Bruneck kostenpflichtig auch auf Schloss Bruneck heiraten.

Bei einer Heirat in Italien ist zu berücksichtigen:

Sie werden laut italienischem Gesetz getraut und dies bedeutet eigentlich auch, dass bei einer Scheidung das italienische Gesetz greift (letzteres wird in der Praxis aber eher selten so gehandbabt)).
Die Braut muss seit mindestens 300 Tagen freien Standes sein (d.h. seit mindestens 300 Tagen geschieden), ansonsten kann die Ehe nicht eingegangen werden.
Es dürfen weder Hindernisse der Verwandtschaft, Schwägerschaft, Annahme als Kind bzw. Pflegekind oder anderer Hindernisse im Sinne der Art. 85. 86, 87 und 88 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches (codice civile) bestehen.
Dies muss das Brautpaar beim Standesamt der Gemeinde in Südtirol in einem Protokoll vor dem Standesbeamten erklären und unterzeichnen.
Trauungen finden in den Amtssprache statt, also deutsch/italienisch oder einer von beiden.
Die Urkunden müssen in beiden Sprachen unterzeichnet werden.
Nach der Trauung erhält das Brautpaar einen internationalen Trauschein.
Die Trauung muss der jeweiligen Wohnsitzgemeinde mitgeteilt werden.
Das Standesamt in Südtirol übermittelt den Trauungsakt an die jeweiligen Behörden wie z.B. Konsulat, Geburtsgemeinde und Wohnsitzgemeinde, um eine flächendeckende Information und die Eintragung des Ehestandes auch im Ausland zu garantieren.

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