Nach meiner Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger 1975, hatte ich mich im Jahr 1992 entschieden, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
musste ich den italienischen Pass abgeben. Mir war im
Zuge der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft nicht bewusst,
dass ich im gleichen Moment die italienische Staatsbürgerschaft abgeben
muss.
Gibt es eine Möglichkeit, die italienische Staatsbürgerschaft wieder zu
erwerben – ohne die deutsche abgeben zu müssen? Wenn ja, an wen müsste
ich mich wenden bzw. wo kann ich zusätzliche Informationen erhalten?
Generell ist es seit 2004 möglich, beide Staatsbürgerschaften, d.h. die deutsche und die italienische zu haben.
Allerdings handelt es sich bei Ihnen um einen Wiedererwerb der italienischen Staatsbürgerschaft, da sie ja die italienische Staatsbürgerschaft besessen haben und diese aus den damals geltenden gesetzlichen Bestimmungen abgeben mussten bzw. verloren haben.
Der Wiedererwerb der italienischen Staatsbürgerschaft ist bei folgenden Sachverhalten möglich:
automatisch
- nach Ablauf eines Jahres nachdem der Bürger den Wohnsitz nach Italien verlegt hat, falls nicht innerhalb der gennannten Frist ein ausdrücklicher Verzicht erklärt worden ist;
auf Antrag
- wenn der Bürger für den italienischen Staat Wehrdienst leistet;
- wenn der Bürger in den öffentlichen Dienst des italienischen Staates, auch im Ausland, aufgenommen wurde oder wird;
- wenn der Bürger im Ausland ansässig ist und gegenüber den italienischen Konsularbehörden im Ausland eine Erklärung abgibt, derzufolge er die italienische Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchte, und wenn er seinen Wohnsitz vor Ablauf eines Jahres ab Abgabe der Erklärung nach Italien verlegt;
- wenn die Antragstellerin ihre italienische Staatsangehörigkeit durch die Eheschließung mit einem ausländischen Staatsbürger vor dem 01. Januar 1948 automatisch verloren hat und eine Erklärung abgibt, derzufolge sie die italienische Staatsangehörigkeit wieder erlangen möchte.
In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie den Wohnsitz nach Italien verlegen müssen, damit Sie die italienische Staatsbürgerschaft wiedererlangen können.