Ich bin Katholik und möchte in die Schweiz ziehen.
Ich habe nun gehört, dass man in der Schweiz eine Kirchensteuer entrichten muss.
Wie kann ich dem von Anfang an entgehen?
Ich habe auch Ihrer Internetseite www.kvw.org/suedtiroler-welt gelesen, dass ich in Südtirol Mitglied der Kirche bleiben kann.
Wie geht das?
Konsequenzen des Austritts
Generell ist es so, dass die Kirche in Italien die Kirchensteuer bzw. Kirchenabgabe in der Schweiz, Österreich und Deutschland nicht begrüßt.
Aus diesem Grund akzeptiert u.a. auch die Diözese Bozen Brixen einen Kirchenaustritt in den genannten Ländern, sofern er ausschließlich aus steuerlichen Gründen erfolgt.
Die Konsequenz ist, dass man in Südtirol dann nach wie vor Mitglied der katholischen Kirche mit allen Rechten und Pflichten bleibt. Im neuen Wohnsitzland ist man dann kein Mitglied mehr und kann in diesem Land nicht mehr heiraten, ein Patenamt übernehmen,…
Kirchenaustritt wie:
Sie können der Kirchensteuer in der Schweiz von Anfang an entgehen, indem Sie auf dem Meldeformular der Schweizer Gemeinde bei der anzukreuzenden Konfession „konfessionslos“ eintragen.
Bei Personen, die bereits länger in der Schweiz leben und sich einer Konfession zugehörig erklärt haben, ist auch ein nachträglicher Austritt möglich.
Das entsprechende Austrittsscheiben ist an die zuständige Pfarrgemeinde zu richten.
In der Regel reicht es, wenn das Schreiben folgende Inhalte enthält:
- Name
- Anschrift
- derzeitige Konfession
- Geburtsdatum und –ort
- Taufdatum und –ort
- kurze Begründung (nicht verpflichtend)
In den meisten Kantonen reicht die handschriftliche Unterschrift aus – im Kanton St. Gallen hingegen benötigen Sie eine amtlich beglaubigte Unterschrift, die Sie auf der Gemeinde erwirken können.
Versenden Sie den Brief mittels Einschreiben.
Zusätzlich empfehlen wir, eine Kopie des Schreibens auch an das Steueramt der Wohnsitzgemeinde zu schicken.
Die Kirchensteuer wird bis zum Datum des Austrittsschreiben anteilsmäßig auf das Jahr berechnet.
Sollten Sie einen Brief mit Rückfragen zum Austritt erhalten, sei es von Seiten der Schweizer Kirche als auch von der Diözese Bozen Brixen, so teilen Sie mit, dass Sie ausschließlich aus steuerlichen Gründen aus der Kirche austreten.
Nur mit dieser Begründung blieben Sie in Südtirol Mitglied der katholischen Kirche.