Studienförderung bei Studium in Südtirol – Akademisches Jahr 2023/2024
Das Land Südtirol stellt jährlich Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder diesen gleichgestellten Einrichtungen bereit, welche über öffentliche Wettbewerbe vergeben werden.
1. Studierende, die eine Universität in Südtirol besuchen, können eine Studienbeihilfe erhalten, sofern sie Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind. In bestimmten Fällen erhalten auch Bürgerinnen und Bürger eines Staates außerhalb der Europäischen die Studienbeihilfe.
2. Alle Studierenden, die eine Universität außerhalb Südtirols besuchen, können unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft am Wettbewerb teilnehmen, sofern sie bei Antragstellung und bis zum Einreichtermin laut Wettbewerbsausschreibung ihren meldeamtlichen Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens zwei Jahren in Südtirol haben.
Daneben sind weitere Voraussetzungen und die wirtschaftliche Lage der Familie relevant.
Die Gesuchstellung der Studienbeihilfen für das akademische Jahr 2023/2024 beginnt am 21. September 2023, Einreichtermin ist der 2. November 2023, um 12:00 Uhr.
Weitere Informationen https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/bildungsfoerderung/studienbeihilfen-studierende.asp12