Anmeldung im Ausland
Bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland muss immer auch das in Italien zugelassene Auto im neuen Wohnsitzland angemeldet, zugelassen und immatrikuliert werden.
Das EU Recht sieht keine einheitliche Regelung der Fahrzeugzulassung vor. Deswegen gibt es in den einzelnen Staaten unterschiedliche zeitliche Regelungen, in denen die Zulassung stattgefunden haben muss. Diese reichen von einem Monat bis zu einem Jahr.
Informieren Sie sich vor der Wohnsitzverlegung über die Bestimmungen des neuen Wohnsitzlandes.
Mit der Anmeldung des Autos im Ausland, muss dort auch die entsprechende Autoversicherung abgeschlossen werden.
Abmeldung in Südtirol
Diesbezüglich gibt es durch den neuen Art. 103 der italienischen Straßenverkehrsordnung seit dem 1.1.2020 eine Änderung.
Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen, deren dauerhafter Standort ins Ausland verlegt wird, kann nicht mehr über die diplomatisch-konsularische Vertretung im Ausland erfolgen.
Außerdem dürfen nur mehr Autos aus Italien ausgeführt und im Ausland angemeldet werden, deren letzte positiv durchgeführte Revision nicht älter als 6 Monate ist.
Außerdem kann man seit dem 1.Januar 2020 beim Schalterdienst in der Rittnerstraße 12 in Bozen keine Abmeldungen mehr durchführen, sondern nur mehr beim Autoregister (P.R.A.) mittels Vormerkung auf der Webseite vom ACI oder bei einer Autoagentur.
Diese benötigen u.a. eine amtliche Bestätigung der erfolgten Zulassung im Ausland.
Achtung: die ausländische Bescheinigung in deutscher Sprache muss nicht übersetzt sein, während in allen anderen Fällen eine beglaubigte Übersetzung, entweder in Deutsch oder in Italienisch beigelegt werden muss.
Die Abmeldung kann auch bereits VOR der Ausfuhr des Kraftfahrzeugs in Italien beantragt werden.