Altersheim und Pflegeversicherung in Sü [...]

Altersheim und Pflegeversicherung in Südtirol

Ich erlaube mir, mich mit folgendem Anliegen an Sie zu wenden:
Ich bin vor ca. 50 Jahren von Südtirol in die Schweiz ausgewandert, war dort immer arbeitstätig und habe dort geheiratet. Mein Ehemann  ist inzwischen verstorben. Im Laufe der Zeit habe ich die schweizerische Staatsbürgerschaft angenommen und die italienische aufgegeben. Da ich keine Kinder und auch sonst keinerlei Verwandte in der Schweiz habe und aufgrund meiner körperlichen Verfassung nun in ein Altersheim muss, überlegt ich, nach Südtirol zurückzukehren, wo all meine Verwandten leben. Ich möchte mich aber zuerst darüber informieren, ob und welche Möglichkeiten, Ansprüche und Rechte ich in Südtirol habe. So interessieren mich insbesondere folgende Fragen:


  1. Habe ich als Schweizerin überhaupt Anrecht auf einen Platz im Altersheim in Südtirol?
  2. Welche Kosten kommen da auf mich zu bzw. muss ich die gesamten Kosten selbst bezahlen oder habe ich Anrecht auf Unterstützung durch die öffentliche Hand?
  3. Was ist mit den Kosten, die anfallen, wenn ich hier in Südtirol irgendeine ärztliche Leistung in Anspruch nehmen muss oder gar ins Krankenhaus gehen muss?
  4. Was passiert, wenn ich ein völliger Pflegefall werde und z.B. intensivmedizinische Hilfe benötige? Wer trägt diese Kosten?

Sie müssen natürlich den Wohnsitz in Südtirol haben, damit Sie um einen Platz im Altersheim ansuchen können.
In der Regel muss man ein Jahr wieder in Südtirol leben, damit man ansuchen kann. Sollte Platz sein, geht es teils auch schon früher.
(Ganz nebenbei – in diesem Jahr kann man auch um Wiedererlangung der italienischen Staatsbürgerschaft bei der Gemeinde ansuchen)
Es empfiehlt sich, vorab mit dem Heim, das in Frage kommt, Kontakt aufzunehmen.

Die Kosten für Unterkunft und Logis sind selbst zu tragen. Die Tarife liegen durchschnittlich zwischen 50-60 Euro pro Tag.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen nicht aus, so würden zuerst die Kinder einspringen müssen. Da dies bei Ihnen aber nicht möglich ist,
könnte ein Ansuchen an die Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Weitere Informationen.

Die Kosten für die Pflege trägt die Pflegesicherung bzw. Pflegeversicherung.
Und hier ist zu differenzieren, ob Sie eine italienische oder ausschließlich eine Schweizer Rente beziehen und ob Sie in letzterem Fall eine Pflegeversicherung in der Schweiz abgeschlossen haben.
Sollten Sie in der Schweiz eine Pflegeversicherung haben, so müsste diese die Kosten übernehmen.
Sollten Sie keine Pflegeversicherung in der Schweiz haben und/oder eine italienische Rente beziehen, so können Sie nach einem Jahr Ansässigkeit in Südtirol um Pflegegeld ansuchen.
Diese Einjahresregelung gilt für Personen, die einen historischen Wohnsitz in Südtirol von mindestens 14 Jahren vorweisen können.  Diese müssen vor der Antragstellung nur ein Jahr in Südtirol ansässig gemeldet sein. Ansonsten wäre eine Ansässigkeit vor Antragstellung von 5 Jahren notwendig.
Weitere Informationen

Normale ärztliche Leistungen inkl. Krankenhausaufenthalt werden durch die Krankenversicherung gedeckt.
Hier gibt es aufgrund des europäischen Sozialversicherungsabkommens die Differenzierung je nachdem ob Sie eine italienische Rente beziehen oder nicht.
Sollten Sie eine italienische Rente beziehen und den Wohnsitz nach Italien verlegen, so müssen Sie sich in das italienische Gesundheitswesen eintragen lassen und erhalten über dieses Zugang zu den gewährten Leistungen.
Beziehen Sie hingegen „nur“ eine Schweizer Rente, so müssen Sie weiterhin in der Schweiz versichert bleiben. Über das EU Formular S1 können Sie allerdings beantragen, dass Sie auch in Ihrem neuen Wohnsitzstaat Italien Zugang zu allen dort üblichen Leistungen erhalten. Die Kosten werden dann allerdings vom Schweizer Versicherungsinstitut getragen.

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