Mein Partner und ich sind beide italienische Staatsbürger und leben seit Jahren in Österreich. Wird sind seitdem auch im AIRE Register eingetragen.
Wir werden heuer in Südtirol heiraten. Wir wünschen uns eine kirchliche Hochzeit mit zivilrechtlichen Konsequenzen. Für die rechtliche Hochzeit haben wir mittlerweile einen Antrag im Konsulat von Wien gestellt. Wir haben die Information erhalten, dass wir das kirchliche Aufgebot auch über das Konsulat in Wien laufen lassen müssen. In Wien wurde uns jedoch gesagt, dass der Antrag über die Heimatgemeinde läuft. Die Heimatgemeinde jedoch sagt, dass alles über das Konsulat in Wien läuft.
Wir wissen jetzt nicht weiter, wo wir den Antrag stellen sollen. Können Sie uns die Frage vielleicht beantworten?
Das Aufgebot ist üblicherweise in der/n Wohnsitzgemeinden des Paares aufzuschlagen.
Nachdem Sie beide den Wohnsitz im Ausland haben, aber in Italien heiraten wollen, ist dafür das italienische Konsulat zuständig.
In Ihrem Fall gibt es ja keine Trennung zwischen zivilrechtlichem und kirchlichem Aufgebot.
Ich gehe davon aus, dass das Konsulat in Bezug auf das kirchliche Aufgebot weniger die Heimatgemeinde, sondern vielmehr die Heimatpfarrei meint. Denn bei kirchlichen Ehen ist das Aufgebot auch beim Pfarrer zu stellen. Aber da kann Ihnen sicher der Pfarrer weiterhelfen.
Die Dokumente über die erfolgte Trauung müssen Sie anschließend beim Konsulat einreichen.