Darf man an einem öffentlichen Wettbewerb für eine Landesstelle in Südtirol teilnehmen, wenn man den Hauptwohnsitz in Österreich hat und in die AIRE Liste eingetragen ist?
Für italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, eingetragen in die AIRE Liste, ist es in der Regel durchaus möglich, an Wettbewerben für öffentliche Stellen in Südtirol teilzunehmen.
Für die Zulassung zu den einzelnen Wettbewerben gelten folgende Voraussetzungen:
- Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Genuss der politischen Rechte
- Körperliche und geistige Eignung
- Erklärung über die Zugehörigkeit zu oder Angliederung an eine Sprachgruppe.
Ausnahme: Personen, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind und diesen Umstand im Antragsformular angeben: siehe den folgenden Art. 5 bis.
Diese haben das Recht, bis zu Beginn der ersten Wettbewerbsprüfung die Erklärung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen abzugeben und die entsprechende Bescheinigung vorzulegen. - Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises, der in der Ankündigung des Wettbewerbs verlangt wird
- Besitz des Studien- oder Berufstitels, der in der Ankündigung des Wettbewerbs verlangt wirdDetails sind im Dekret des Direktors der Personalabteilung Nr. 7124/2017 nachzulesen.
Insbesondere in Art.3 und 5 bis.