Staatsbürgerschaft für ausländischen [...]

Staatsbürgerschaft für ausländischen Ehepartner – Bestätigung der Südtiroler Gemeinde über die Ehe

Ich bin Südtiroler und lebe in Deutschland. Meine Frau ist Deutsche (wir haben in Deutschland geheiratet) und möchte die italienische Staatsbürgerschaft zusätzlich zur deutschen beantragen. Wir haben uns an das italienische Konsulat gewandt und auch die entsprechenden Auskünfte erhalten. Dabei ist jedoch der folgende Punkt unklar: ich muss unter anderem folgende Bescheinigung besorgen: 
‚estratto per riassunto dai registri di matrimonio rilasciato dal Comune italiano presso il quale è stato trascritto l’atto certificato di cittadinanza‘ . Können Sie mir sagen, um was es sich dabei genau handelt und wo ich diese Bescheinigung besorgen kann?


Grundsätzlich kann Ihre Frau die italienische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie seit mindestens drei Jahren mit einem italienischen Staatsbürger verheiratet ist.

Ihre Heirat muss aber auch in Südtirol in Ihrer ehemaligen Wohnsitzgemeinde eingetragen worden sein – entweder durch eine Mitteilung Ihrerseits über das Konsulat oder eine Mitteilung direkt an die Gemeinde. Wenn Sie dies ordnungsgemäß gemacht haben, ist Ihre Heirat auch in Ihrer Heimatgemeinde „vollzogen“ und eingetragen. Diese Bescheinigung über die Eintragung in der Südtiroler Gemeinde benötigt das Konsulat. Sie bekommen Sie in Ihrer Heimatgemeinde in Südtirol.

Sollte die Meldung nicht gemacht worden sein und Ihre Heimatgemeinde nicht über Ihre Heirat informiert worden sein, so müssen Sie dies unbedingt nachholen. Erst dann kann Ihre Frau die italienische Staatsbürgerschaft erhalten. Ebenso sind Scheidungen in der Südtiroler Heimatgemeinde zu melden.

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