Altersheim in Südtirol – Kostenan [...]

Altersheim in Südtirol – Kostenanteil für Kinder

Ich wohne seit vielen Jahren in der Schweiz. Meine Mutter und meine Geschwister leben in Südtirol. Mein Vater ist bereits verstorben.
Ich hatte nie ein gutes Verhältnis zu meinen Eltern. Sie haben mich emotional vernachlässigt und auch finanziell nie unterstützt. Alles, was ich habe, habe ich mir selbst aufgebaut und erwirtschaftet.
Nun ist meine Mutter in ein Altersheim gekommen. Da ihr Geld nicht reicht, soll auch ich gemessen an meinem Einkommen mitzahlen.
Wer ist denn überhaupt verpflichtet zu zahlen bzw. gibt es eine Möglichkeit, von der Zahlung befreit zu werden?


Einen Teil der Kosten im Heim, nämlich den Anteil für die Pflege, übernimmt der jeweilige Sanitätsbetrieb in Form der Pflegesicherung des Landes Südtirol, auf die jeder dauerhaft ansässige Südtiroler Anspruch hat.

Den im Dekret des Landeshauptmann vom 11. August 2000, Nr. 30  festgelegten Tagessatz  für Kost und Logis muss der Heimbewohner bzw. sein Ehepartner selbst aufbringen.
Reichen ihr Einkommen und Vermögen nicht aus, den Tagessatz zu bestreiten, werden die Kinder als erweiterte Familiengemeinschaft zur Bezahlung herangezogen. Reicht auch deren Einkommen nicht aus, übernimmt die Wohnsitzgemeinde der Heimbewohnerin bzw. des Heimbewohners den ungedeckten Teil.
Der Anteil, den die Kinder bestreiten müssen, wird für jede Person anhand der EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) ermittelt.
In der EEVE, die bei allen CAF´s (Steuerbeistandszentren) in Südtirol gemacht werden kann, wird das gesamte Vermögen einer Person erklärt.
Sollte das Vermögen unter einem festgelegten Betrag liegen, so kann man um eine Tarifbegünstigung beim zuständigen Sozialsprengel ansuchen.
Ansonsten sind die Kinder zur Zahlung verpflichtet.
Einspruch dagegen kann nur erheben, wer öffentliche Dokumente vorlegen kann, aus denen ein objektiver Grund abgeleitet werden kann, dass der Einsprucherheber keine affektiven oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Heimbewohner hat.
In der Regel geht man hier von Dokumenten aus, die eine Misshandlung, psychischer oder physischer Art, belegen.
Informationen erhält man beim zuständigen Sozialsprengel.

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