Ist es möglich, in Italien sowie in Deutschland zwei Staatsbürgerschaften zu haben.
Ich habe bis jetzt „nur“ die italienische und bin seit 41 Jahren mit erstem Wohnsitz in Deutschland.
Seit 2002 bzw. 2004 ist es in Deutschland möglich, die deutsche UND die italienische Staatsbürgerschaft zu haben, ohne eine der beiden Staatsbürgerschaften abgeben zu müssen.
Sie können sich zur Beantragung direkt an die zuständige deutsche Behörde (in der Regel sind das die Landratsämter bzw. Kreisverwaltungsreferate) wenden.
Dort wird man Ihnen alle Details zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft mitteilen.
Voraussetzungen zur Einbürgerung sind u.a.:
unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland – diese Zeit verringert sich, wenn der Ehepartner deutscher Staatsbürger ist – sog. Ermessenseinbürgerung
Sicherung des Lebensunterhalts für sich und Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld
ausreichende Deutschkenntnisse
Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung
Keine Verurteilung wegen einer Straftat
Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz
In der Regel wird bei der Einbürgerung eine Gebühr von 255 Euro fällig.