RAI Fernsehgebühren über die Stromrechnung
Durch das Stabilitätsgesetz 2016 kann die RAI-Fernsehgebühr nicht mehr wie üblich vom Abonnenten direkt an den Staat gezahlt werden, sondern wird über die Stromrechnung eingezogen.
Seit 1. Januar 2016 wird der Besitz von mindestens einem Fernsehgerät angenommen, sobald ein Stromanschluss besteht.
Die Fernsehgebühr wird jährlich stillschweigend erneuert.
Die Gebühr wird zu Lasten der Person in Rechnung gestellt, auf die die Stromrechnung lautet.
Der Betrag von 90 Euro wird seit 2017 auf Monatsraten verteilt.
Befreiung von der Gebühr
Grundsätzlich muss jede Person, die ein Fernsehgerät besitzt, die Abgabe zahlen.
Folgende Personen sind allerdings von der Zahlung befreit:
- Personen, die kein Fernsehgerät besitzen
- Personen, die nur einen Computer, ein Tablet oder Smartphone ohne Funkempfangsgerät besitzen, oder auch nur ein oder mehrere Radiogeräte, die nicht für den Empfang von Funksendungen geeignet oder aufrüstbar sind. Daraus folgt, dass Computer, die den Empfang von Radio- oder Fernsehsendungen nur über das Internet ermöglichen, aber nicht digital-terrestrisch oder über Satellit empfangen können, sowie die älteren analogen Geräte (sofern kein Decoder angeschlossen ist) nicht gebührenpflichtig sind.
Wie befreit man sich?
Folgendes Formular ist entsprechend der Benutzerhinweise auszufüllen. Insbesondere müssen Personen, die den Nichtunterhalt eines Fernsehgerätes erklären, Übersicht (Quadro) A ausfüllen. Die Erklärung muss dann unterzeichnet und zusammen mit der Kopie eines Personalausweises eingereicht werden.
Für das Jahr 2024 ist der Antrag zwischen 1. Juli 2023 bis 31. Januar 2024 einzureichen. Wobei wir empfehlen, den Antrag bis spätestens 1. Dezember 2023 eingereicht zu haben.
auf telematischem Wege, über den Fisconline- oder Entratel-Zugang auf der Seite der Agentur der Einnahmen;
auf dem Postweg mit einem Einschreiben ohne Briefumschlag (die Seiten sind also einseitig auszudrucken, zu falten, an den beiden Rändern ist das Bündel mit Klebestreifen zu verschließen, und die Adresse wird auf der weißen Rückseite des Bündels angegeben) an die folgende Adresse:
Agenzia delle entrate
Ufficio Torino 1
Sportello abbonamenti TV
Casella postale 22
10121 – Torino
Um die Befreiung muss jedes Jahr erneut angesucht werden.
Informationen:
Für Informationen hier die kostenlose Grüne Nummer der Rai: 800938362
oder aus dem Ausland: 0039 0687408198 (Mo-Sa, 9-21 Uhr) allerdings kostenpflichtig