Wohnungsverkauf im Ausland Steuern in It [...]

Wohnungsverkauf im Ausland Steuern in Italien

Meine Familie und ich sind Ende letzten Jahres von Österreich nach Südtirol zurückgekehrt. In Österreich haben wir noch bis Mai eine Wohnung gehabt, die wir nun endlich verkaufen konnten.
Das Geld vom Verkauf liegt derzeit abzüglich des zurückgezahlten Kredits, Notarkosten und weiterer Ausgaben im Zuge des Verkaufs auf meinem österreichischen Bankkonto.
Muss ich diesen Immobilienverkauf in Südtirol angeben und diesbezüglich etwas zahlen (Steuern,…)?


Aufgrund des Umzugs zum Jahreswechsel haben Sie ab dem Jahr 2018 ihren steuerlichen Wohnsitz in Italien.
Den effektiven Verkauf müssen Sie in Italien nicht angeben oder gar die Verkaufssumme als solche versteuern.
Allerdings müssen Sie ausländisches Finanzvermögen und Immobilieneigentum 2019 im Rahmen der Steuererklärung 2018 (RW) angeben.
Für das Immobilieneigentum bedeutet das, dass Sie vom 1.1.18 bis zum Verkauf der Immobilie die Vermögenssteuer IVIE in Höhe von 0,76% zahlen müssen. Dieser Satz ist identisch mit dem Grundbetrag der GIS.

Immobilien innerhalb der EU werden aufgrund der ausländischen Steuergrundlage in Italien besteuert.
Die Steuergrundlage, d.h. der steuerliche Wert der Immobilie ist in Österreich und Deutschland der „Einheitswert“. (In Südtirol vergleichbar mit dem Katasterwert) Ein entsprechendes Dokument mit dem Einheitswert erhält man beim zuständigen Finanzamt.
Dieser Einheitswert wird dann von der jeweiligen Gemeinde mit der „Grundsteuer“ besteuert.
Die im Ausland bezahlte Steuer (z.B. Grundsteuer in A/D) wird in Italien angerechnet. Außerdem gilt, dass Beträge unter € 200 nicht geschuldet sind.

Beispiel
Wert der Immobilie lt. Kaufvertrag € 200.000
Einheitswert der Immobilie laut Finanzamt € 8.000
Bezahlte Grundsteuer im Jahr 2017 € 150
In Italien bildet somit der Einheitswert von € 8.000 die Steuergrundlage, auf welche die IVIE von 0,76% berechnet wird. Außerdem kann die im Ausland bezahlte Steuer (Grundsteuer) angerechnet werden. In diesem Beispiel ist somit in Italien keine Vermögenssteuer geschuldet.
Bei Immobilien außerhalb der EU (z.B. Schweiz) ist immer vom effektiven Wert (Verkaufswert bzw. Verkehrswert) der Immobilie auszugehen. Die im Ausland bezahlte (Grund)-Steuer, kann natürlich auch wiederum angerechnet werden.
Neben Liegenschaften ist auch ausländisches Finanzvermögen in der Steuererklärung anzugeben.
Ihn ihrem Fall betrifft das ihr Bankkonto mit dem Geld des Wohnungsverkaufs.
Je nach Höhe des Bankvermögens ist lediglich eine Art Kontoführungsgebühr oder aber die Besteuerung der Zinsen möglich.