IRPEF und GIS bei Mieteinnahmen

IRPEF und GIS bei Mieteinnahmen

Im Jahre 2014 habe ich in Südtirol geringe Einnahmen ( unter 1000.- € ) aus der Vermietung meiner Wohnung erwirtschaftet. Nachdem ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe, muss ich das jetzt auch in der Steuererklärung in Deutschland angeben.
Ist nun auch eine Einkommenssteuererklärung / IRPEF Erklärung  in Italien notwendig.
Ich habe da etwas von Steuerfreibeträgen gehört.
Außerdem habe ich gelesen, dass man von der IRPEF befreit ist, wenn man die GIS zahlen muss.
Können Sie mir weiterhelfen?


Mein Status:

  • AIRE in Italien
  • Hauptwohnsitz in Deutschland

Für Ihre Wohnung sind beide Steuern relevant, d.h. sowohl die Gemeindensteuer GIS als auch die Einkommenssteuer IRPEF.
Lediglich NICHT vermietete Wohnungen, für die die GIS geschuldet ist (auch wenn diese durch Freibeträge annulliert wäre), sind von der IRPEF befreit.
Beide Steuern – GIS und IRPEF – gelten jedoch in allen Fällen, in denen die Baueinheiten vermietet sind.

Bzgl. Steuererklärung und Steuerfreibetrag ist es so, dass eine Einkommenssteuererklärung/Steuererklärung in Italien in jedem Fall nötig ist, wenn Sie außer den Mieteinnahmen keine Einnahmen aus einer Arbeitstätigkeit (in Italien)oder Renteneinnahmen (aus Italien) haben.
In diesem Fall gibt es keinen Steuerfreibetrag.

Wenn Sie neben den Mieteinnahmen außerdem Lohneinkünfte oder Renteneinnahmen in Italien haben, so gilt ein Freibetrag von 7.500 Euro bzw. 8.000 Euro. Dann ist es abzuklären, ob eine Steuererklärung zu machen ist oder nicht.

Von der Steuer könnten eventuell Renovierungsarbeiten abgesetzt werden.

Zur Abfassung der Steuererklärung wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater oder ein Steuerbeistandszentrum z.B. von der KVW Steuerabteilung.