Steuer auf Immobilien und sonstiges Verm [...]

Steuer auf Immobilien und sonstiges Vermögen im Ausland

Frage:
Ich bin Südtiroler und habe viele Jahre in Deutschland gelebt. Seit einigen Jahren bin ich wieder nach Südtirol zurückgekehrt, besitze aber noch eine Immobilie in Deutschland. Nun habe ich gehört, dass ich für diese Immobilie, für die ich ja bereits in Deutschland eine Grundsteuer bezahle, auch in Italien Steuern bezahlen soll.


ANTWORT:
Es besteht bereits seit längerem für Personen mit Ansässigkeit und steuerlichem Wohnsitz in Italien die Verpflichtung, ausländischen Immobilienbesitz sowie Vermögen im Ausland in der Steuererklärung in Italien im Bereich RW anzugeben.
Dies gilt auch dann, wenn man ansonsten keine Steuererklärung machen muss.

Seit 2011 bzw. 2012 werden diese Immobilien bzw. Vermögen auch in Italien versteuert.
Die Steuer auf Finanzvermögen im Ausland heißt IVAFE.
Die Steuer auf Liegenschaften im Ausland heißt IVIE (imposta sul valore degli immobili all’estero). Der Steuersatz beträgt 0,76% .


Immobilien innerhalb der EU

Als Berechnungsgrundlage für die ausländischen Immobilien in EU Staaten gilt die ausländische Steuergrundlage. Der Steuerzahler muss in Italien das entsprechende Dokument der ausländischen Steuergrundlage bei der Steuererklärung abgeben.
In Deutschland und Österreich z.B. wird die Immobilie der sog. Grundsteuer unterworfen. Die entsprechende Besteuerungsgrundlage wird als Einheitswert bezeichnet. Das entsprechende Dokument wird vom jeweils zuständigen Finanzamt ausgestellt.
Die im Ausland bereits bezahlte Steuer (wie die Grundsteuer in Deutschland und Österreich) wird in Italien angerechnet. Außerdem gilt, dass Beträge unter 200 Euro nicht geschuldet sind.

Beispiel:
Wert der Immobilie laut Kaufvertrag: 200.000 Euro
Einheitswert der Immobilie laut Finanzamt: 8.000 Euro
bereits bezahlte Grundsteuer im Jahr 2015: 150 Euro
In Italien bildet der Einheitswert von 8.000 Euro die Steuergrundlage, auf der die 0,76 % berechnet wird. Die im Ausland bereits bezahlte Steuer (Grundsteuer) wird angerechnet. In diesem Beispiel ist in Italien keine Immobiliensteuer geschuldet.


Immobilien außerhalb der EU

Falls sich die Immobilie außerhalb der EU (z.B. Schweiz) befindet, ist als Steuergrundlage vom effektiven Wert der Immobilie auszugehen. Die im Ausland bereits bezahlte Steuer ist wiederum in Italien anrechenbar.
Beispiel:
Wert der Immobilie laut Kaufvertrag: 200.000 Euro
2012 im Ausland bereits bezahlte Immobiliensteuer: 300 Euro
Für die IVIE bildet der effektive Wert von 200.000 Euro die Steuergrundlage, auf die die 0,76% berechnet wird. Die im Ausland bereits gezahlte Immobiliensteuer wird davon abgezogen, sodass in Italien eine Vermögenssteuer von 1.220 Euro geschuldet ist


Steuer auf Vermögen im Ausland:

Nach dem Grundsatz des Welteinkommens hat ein in Italien unbeschränkt Steuerpflichtiger auch die im Ausland erzielten Finanzerträge in Italien nach den hier geltenden Steuersätzen zu versteuern. Die bereits im Ausland abgezogenen Steuern werden dabei in der Regel berücksichtigt.

Informieren Sie sich diesbezüglich unbedingt bei einem Steuerexperten.