Steuern auf unvermietete Wohnung

Steuern auf unvermietete Wohnung

Ich lebe im Ausland und besitze in Südtirol eine Wohnung, die ich als Zweitwohnung bzw. Ferienwohnung benutze. Die Wohnung ist also nicht vermietet. Muss ich für diese Wohnung neben der Gemeindeimmobiliensteuer noch weitere Steuern zahlen? (Einkommenssteuer IRPEF, …)


Seit dem Jahr 2012 ersetzt die IMU bzw. die GIS (Gemeindeimmobiliensteuer) die Einkommenssteuer IRPEF und weitere kommunale Steuern. Sodass Immobilienbesitzer von der Zahlung einer Einkommenssteuer befreit sind.

Aber Achtung: diese Regelung gilt nicht für vermietete Wohnungen:
wenn eine Wohnung vermietet ist, werden die Einkommen aus Immobilien (Mieteinnahmen) nicht durch die GIS ersetzt und es muss eine Steuererklärung gemacht werden.