Nachkauf von Studienjahren – begü [...]

Nachkauf von Studienjahren – begünstigt seit 2019

Im Frühjahr war ich bereits wegen einer Beratung betreffend meinen Sohn, der in Deutschland arbeitet, bei Ihnen. Mein Sohn hat sich nun ins AIRE Register eintragen lassen. Ich würde gerne eine Auskunft bezüglich dem vergünstigten Nachkauf der Studienjahre (Kosten ca. € 5.200 im Jahr) haben. Kann mein Sohn um den Nachkauf ansuchen? 
Mir wurde gesagt, wenn, dann müsse er in Deutschland ansuchen. Dort weiß jedoch niemand Bescheid. 
Könnten Sie mir da Auskunft geben?


Nachkauf von Studienjahren

Mit dem Gesetz Nr.26/2019 kommt es zu Neuerungen bezüglich des Nachkaufes von Beitragszeiten, u.a. auch des begünstigten Nachkaufs von Studienjahren.
Siehe Homepage der INPS


Beitragshöhe

Der Nachkauf von Studienjahren ist in Italien bereits seit vielen Jahren möglich.
Die neue Bestimmung ermöglicht allen Interessierten den Nachkauf von Studienzeiten nach dem 31.12.1995 zu einem günstigeren Berechnungssatz.
Berechnungsgrundlage ist der Anfangslohn im Bereich Handwerk und Handel, nicht hingegen das effektive Gehalt des Antragstellers.
Auf diesen Betrag werden dann 33% berechnet.

Die Zahlung ist auch in Raten (120 zinslose Monatsraten, d.h. 10 Jahre) und mit einer Steuerabsetzbarkeit möglich, die aber nur dann relevant ist, wenn der Antragsteller in Italien auch ein Einkommen und damit ein Steueraufkommen hat.


Anrechenbare Studienzeiten

Die maximalen Jahre, die in Italien nachgekauft werden können, orientieren sich in Italien an der je nach Studium gesetzlich vorgeschriebenen Studiendauer eines abgeschlossenen und anerkannten Studiums, d.h. in der Regel Studiengänge von mindestens 2-3 Jahren und Forschungsdoktorate.
Alles, was zeitlich darüber hinausgeht, kann nicht nachgekauft werden.
Ausländische Studientitel müssen von einer italienischen Universität mit positivem Bescheid anerkannt worden sein. Voraussetzung dafür ist, dass ein vergleichbarer italienischer Studientitel existiert.
Informationen und Antrag über das italienische Bildungsministerium.

Nachgekauft werden können nur Zeiträume während des Studiums, in denen kein Arbeitsverhältnis bestand und dementsprechend keine Pensionsversicherungszeiten angereift sind.

Beispiel:
Wenn man in den Semesterferien gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, so können und dürfen diese Zeiten natürlich nicht nachgekauft werden.
Die restlichen Wochen des Jahres, in denen kein Arbeitsverhältnis bestand, können sehr wohl nachgekauft werden.
Ist für ein Studium eine Studiendauer von 4 Jahren vorgesehen und man hat in diesen 4 Jahren pro Jahr 8 Wochen gearbeitet, so können also pro Jahr 44 Wochen nachgekauft werden  (52-8 Wochen).


Voraussetzung für den Nachkauf in Italien

Der Antrag kann jederzeit nach dem Studienabschluss gestellt werden.
Studienzeiten können nur in Staaten nachgemeldet oder nachgekauft, in denen man bereits aufgrund von Arbeit oder Gleichgestelltem in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ausnahme bei arbeitslosen Personen.


Voraussetzung für die Auszahlung der italienischen Rente – Erwerb des Rentenanrechts

Eine eigene italienische Rente wird nur dann ausgezahlt, wenn mindestens 12 Monate Pensionsbeiträge durch Arbeitszeiten oder Ersatzzeiten (Militärdienst, Arbeitslosigkeit, Krankheit) in Italien angereift sind. Die Studienjahre zählen hier nicht dazu.
D.h. selbst wenn eine Person in Italien 4 Jahre Studium nachkaufen würde, aber lediglich 10 Monate effektive Beitragszeiten in die Rentenkasse in Italien vorweisen kann, erwirbt sie kein Anrecht auf eine italienische Rente.


Nachkauf oder Nachtragung in anderen Staaten

Die Studienjahre müssen nicht zwangsläufig in Italien nachgetragen werden.
Personen, die außer in Italien auch in einem anderen EU Staaten gearbeitet haben bzw. arbeiten und in die jeweilige Rentenkasse eingezahlt haben und damit Pensionsbeiträge nachweisen können, haben die Wahlmöglichkeit und können auch im ausländischen Staat um Nachtrag der Studienjahre ansuchen.
D.h. der italienische Studientitel könnte auch von der deutschen Rentenkasse als Studienjahre anerkannt werden, wenn Pensionsbeiträge in Deutschland eingezahlt wurden.

Je nach nationaler Gesetzgebung ist der Nachtrag der Studienjahre kostenlos (wie z.B. in Deutschland) oder kostenpflichtig (siehe Italien oder Österreich).


Weitere Infos und Antrag zum Nachkauf

Lassen Sie sich von einem italienischen Patronat beraten, welche Variante möglich und sinnvoll ist.
Das Patronat ist auch bei der Antragsstellung behilflich.

Der Antrag kann aber auch eigenständig online über das Portal der INPS gestellt werden. Nötig dazu ist ein SPID Zugang bzw. ein INPS-Account.
Wichtig: der Antrag selbst verpflichtet noch nicht zum Nachkauf.