INPS Mindestrente im Ausland

INPS Mindestrente im Ausland

Meine Mutter hat bis jetzt in Italien gelebt und dort aufgrund ihrer wenigen Arbeitsjahre eine Mindestrente erhalten.
Nun hat sie ihren Wohnsitz im Alter nach Deutschland verlegt , sich in die AIRE Liste eintragen lassen und auch der INPS die Wohnsitzverlegung mit der neuen Adresse mitgeteilt.
Daraufhin hat sie von der INPS die Aufforderung erhalten, 700 Euro zurückzuzahlen, da sie keinen Anspruch mehr auf die Mindestrente hat.
Was bedeutet das und warum hat sie keinen Anspruch mehr auf die Mindestrente? An ihrer finanziellen Situation hat sich durch den Wohnsitzwechsel nichts verändert.


Anspruch auf Aufstockung des eigentlichen Rentenanspruchs auf eine italienische Mindestrente hat man nur mit Wohnsitz in Italien. Sobald der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, verfällt der Anspruch auf Aufstockung zu einer sog. Mindestrente.
Im Ausland erhält Ihre Mutter „nur“ den Betrag, der ihr aufgrund der eingezahlten Rentengelder bzw. der Versicherungszeiten zusteht.
D.h. es ist korrekt, wenn Ihre Mutter die seit der Wohnsitzverlegung zuviel ausgezahlten Gelder wieder an die INPS zurückzahlen muss bzw. der Betrag mit den nächsten Rentenauszahlungen ausgeglichen wird.
Rentner mit geringem Einkommen haben allerdings einen Anspruch auf eine 14. Monatsrate aus Italien.
Anspruchsberechtigt sind RentnerInnen, die das 64. Lebensjahr erreicht haben.
Das Gesamteinkommen darf das 1,5 fache der Mindestrente nicht überschreiten. Dabei zählt nur das eigene persönliche Einkommen (nicht hingegen das Einkommen des Partners).
Die jährliche Einkommensgrenze liegt im Jahr 2017 bei 13.049,14 Euro.
Bei Rentnerinnen, deren persönliches Einkommen unter 9.786,86 Euro liegt, erhöht sich der Betrag der 14. Monatsrate um 30%.
Wenden Sie sich diesbezüglich an ein italienisches Patronat in Ihrer Nähe.
Kontaktadressen in Deutschland haben wir in der MAI 2017 Ausgabe der Heimat und Welt veröffentlicht.