Lebensbestätigung

Lebensbestätigung

Bezieher einer italienischen Rente ins Ausland müssen seit einigen Jahren jährlich eine Lebensbescheinigung an die auszahlende Citi Bank in London schicken.
Da immer wieder Unsicherheiten bei der Abfassung der Lebensbescheinigung auftreten, hier einige Erläuterungen:
Die Lebensbescheinigung muss einmal im Jahr abgefasst werden.
Man bestätigt damit der auszahlenden Bank, dass man am Leben ist und damit berechtigt, die Rente zu beziehen.
Der jeweilige Termin, an dem die Lebensbescheinigung zu machen ist, wird von der Citi Bank vorgegeben und dem Rentner einige Monate vor Termin schriftlich mitgeteilt.

Achtung: es gibt  verschiedene Termine!

Das Formular „Lebensbescheinigung“ wird dem Rentner postalisch zugeschickt.
Er muss dieses unterschreiben und von einem Zeugen mit Unterschrift und Stempel bestätigen lassen. Am besten wendet man sich dazu an das zuständige italienische Konsulat oder die Wohnsitzgemeinde.
Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, selbst zu unterschreiben, muss das alternative Formular angefordert werden.
Dieses kann auch beim nächstliegenden Patronat ACLI beantragt werden.

Diese Lebensbescheinigung kann der behandelnde Arzt oder das Pflegeheim bestätigen.

Die Übermittlung der unterzeichneten Lebensbescheinigung kann entweder auf dem Postweg zur Citi Bank nach London geschickt werden (Kuvert mit Adresse ist der Lebensbescheinigung beigelegt) oder über das Patronat (u.a. Patronat ACLI) gemacht werden. Dieses hat die Möglichkeit, die Lebensbescheinigung online zu übermitteln.

Wird der Abgabetermin nicht eingehalten, erfolgt die Auszahlung der nächsten Rentenzahlung über die Western Union Bank.
Dies bedeutet, dass sich der betroffene Rentner persönlich an die Bank wenden muss, damit ihr nach Vorlage eines gültigen Ausweises die Rente ausbezahlt wird.
Damit bestätigt der Rentner persönlich, dass er am Leben ist.
Die nachfolgenden Rentenzahlungen werden dann wieder wie bisher überwiesen.

Kann die Rente auf diese Weise nicht behoben werden (kein gültiger Ausweis vorhanden oder die Person ist gehunfähig), wird die Rente wieder an das italienische Renteninstitut INPS zurückgeschickt.
Damit sie zur Auszahlung kommt, muss ein Antrag um Wiederauszahlung der Rente gestellt werden. Dies kann wiederum über das Patronat gemacht werden.

Auf diese Weise vergehen viele Monate, bis die Rente wieder regulär in Zahlung gehen kann.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Südtiroler in der Welt in Bozen: 0039 0471 309 176, suedtiroler-welt@kvw.org
in Österreich an das Patronat ACLI in Innsbruck: 0043 512 589860; innsbruck@patronat.acli.it
in anderen Ländern an das jeweils nächstgelegene Patronat:
oder an die Citi Bank in London, die für viele Länder eine grüne Nummer in der entsprechenden Landessprache anbietet.