Bezieher von einkommensabhängigen Renten wie z.B: Hinterbliebenenrente oder einer 14. Monatsrate müssen der italienischen Rentenanstalt INPS jährlich ihr Einkommen und das des Ehepartners erklären.
Sie können die Mittelung bereits vor der Aufforderung durch die INPS vornehmen.
Nehmen Sie dazu Kontakt mit einem italienischen Patronat in Ihrer Nähe auf, denn die Erklärung kann nur mehr in digitaler Form abgefasst werden.
In der Regel bedarf es dazu einer Steuererklärung über das eigene Einkommen im Ausland bzw. einer Dokumentation über die jährliche Höhe der ausländischen Rente und eventueller weiterer Einkommen sowie der Einkommen des Ehepartners.