Auswandern im Rentenalter

Auswandern im Rentenalter

Ich bin Südtirolerin und beziehe eine italienische Rente (EX INPDAP) und möchte nun als Rentnerin nach Österreich auswandern.
Was muss ich bzgl. Krankenversicherung und Rente machen oder berücksichtigen?


Krankenversicherung:

Entsprechend der geltenden EU Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der EU zu unterscheiden:

Beziehen Sie eine italienische und/oder nur eine österreichische Rente und verlegen Ihren Wohnsitz nach Österreich, so greift aufgrund des Wohnortprinzips das Krankenversicherungssystem des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben – also Österreich.
Sie sind damit in Österreich krankenversicherungspflichtig und müssen Ihre Südtiroler Gesundheitskarte beim zuständigen Gesundheitssprengel abgeben (mit dieser dürfen Sie keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen).
Im Ausland (inkl. Italien) sind Sie fortan über die österreichische Gesundheitskarte auslandsversichert.

Beziehen Sie nur eine italienische Rente, so gehören Sie weiterhin dem Krankenversicherungssystem des Landes an, aus dem Sie eine Rente beziehen.
Ihrem Fall ist dies Italien.
Damit Sie aber in Österreich einen Krankenversicherungsschutz in Anspruch nehmen können, beantragen Sie in Südtirol beim Gesundheitssprengel bzw. INPS das Formular E121 bzw. S1.
Dieses legen Sie der Krankenkasse des Gastlandes (am besten der Gebietskrankenkasse) vor.
Damit erhalten Sie eine österreichische Gesundheitskarte und Anspruch auf uneingeschränkte Gesundheitsvorsorge in Ihrem Wohnsitzland. Österreich erhält die Kosten für Ihre Leistungen vom italienischen Gesundheitssystem rückerstattet.
Die österreichische Gesundheitskarte gilt allerdings nur für Österreich.

Grundsätzlich hat man nur in dem Land uneingeschränkten Anspruch auf medizinische Leistungen, in dem man seinen Wohnsitz hat.
Wenn jedoch eines der folgenden Länder Ihre Rente auszahlt, haben Sie sowohl in dem Land, das die Rente auszahlt als auch im Wohnsitzstaat Anspruch auf uneingeschränkte Gesundheitsvorsorge:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Niederland, Polen, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Zypern.

Nachdem Italien leider nicht zu oben genannten Staaten gehört, haben Sie nur in dem Staat, in dem Sie leben, Anspruch auf uneingeschränkte Gesundheitsvorsorge.In Italien bzw. dem restlichen EU Ausland können Sie dann nur noch notwendige Leistungen in Anspruch nehmen (vergleichbar dem Auslandsversicherungsschutz).
Dafür ist es nötig, dass Sie beim zuständigen Gesundheitssprengel in Südtirol die provisorische Ersatzbescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung gilt jeweils nur ein halbes Jahr und ist dementsprechend halbjährlich beim Sprengel in Südtirol zu beantragen (sie kommt nicht automatisch).
Mit dieser Bescheinigung ist man bei Aufenthalten im EU Ausland (d.h. außerhalb Österreichs) für notwendige Leistungen abgedeckt.

Rente

Bezüglich Ihrer italienischen Rente ist dem Renteninstitut INPS mitzuteilen, dass Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Geben Sie Ihre neue Wohnsitzadresse und gegebenenfalls auch die Kontoverbindung im Ausland an.
Die italienische Rente im Ausland wird von der Londoner Citibank ausgezahlt.
Diese fordert Sie auf einmal jährlich (in der Regel bis Anfang Juni) auf, eine Lebensbestätigung zu schicken.

Normalerweise unterliegt die italienische Rente mit dem Wohnsitzwechsel  der Besteuerung des neue Wohnsitzlandes.
Anders ist dies bei ehemaligen Staats- oder Landesangestellten.
Deren Renten unterliegen immer der Besteuerung des Staates, der die Rente auszahlt. D.h. in Ihrem Fall, dass Ihre Rente in Italien besteuert wird, da Sie mir mitteilen, dass Sie eine EX INPDAP Rente erhalten.
Dennoch ist die italienische Rente im neuen Wohnsitzland bei der Steuererklärung anzugeben (inkl. der bereits gezahlten Steuern).

Krankenversicherungsbeiträge

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa werden in Österreich ausländische Renten den Renten der österreichischen gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt.
Das bedeutet, wenn Sie eine österreichische Rente und eine italienische Rente beziehen, zahlen Sie nicht nur im Verhältnis zur österreichischen Rente die Krankenversicherungsbeiträge, sondern die italienische Rente wird zur Ermittlung der Höhe des Beitrags auch herangezogen.
Hierbei ist es unabhängig, ob Sie diese Rente aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Drittstaat beziehen.
Die Mitteilung über den Bezug einer ausländischen Rente an Ihre österreichische Krankenkasse ist verpflichtend.