Krankenversicherung ohne Rentenanspruch

Krankenversicherung ohne Rentenanspruch

Mein Onkel hat viele Jahre in Deutschland gearbeitet, war allerdings nicht die ganze Zeit rentenversichert. Er ist bei einer privaten Krankenversicherung versichert.
Nun möchte er im Alter nach Südtirol kommen.
Wir haben uns diesbezüglich an den Gesundheitssprengel gewandt, der uns mitgeteilt hat, dass mein Onkel in Südtirol krankenversichert werden kann, wenn er von der deutschen Krankenversicherung das Formular E121 vorweist.
Jetzt ist mein Onkel aber im Ausland nur privat krankenversichert und diese Versicherung stellt das Formular E121 nicht aus.
Dies machen primär die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Außerdem hat sich rausgestellt, dass mein Onkel zu wenig Rentenversicherungszeiten in Deutschland aufbringt, damit er überhaupt Anspruch auf die deutsche Rente hat. In Italien hat er auch nur den Militärdienst geleistet.
Insgesamt hat er nun weder Anspruch auf eine deutsche noch auf eine italienische Rente.
Wie und wo ist er nun krankenversichert?


Das Formular E121 bzw. S1 wird von der deutschen (in der Regel gesetzlichen) Krankenversicherung nur ausgestellt, wenn der Betroffene nur eine deutsche Rente, aber keine italienische Rente bezieht.
In diesem Fall könnte sich der Betroffene in das italienische Gesundheitswesen einschreiben lassen und die Kosten würden von der deutschen Krankenversicherung gedeckt.
Wenn ihr Onkel seinen Wohnsitz nach Südtirol verlegt und weder in Deutschland noch in Italien die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, wird er aufgrund der Tatsache, dass er italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien ist, in das italienische Gesundheitssystem aufgenommen und über Italien „krankenversichert“.
Wobei man in Italien kann man nicht von einer Krankenversicherung reden kann, da die Kosten über das Steuerwesen gedeckt werden und nicht über monatliche Beiträge der Bürger.
Ihr Onkel wendet sich diesbezüglich an den für den Wohnsitzort in Südtirol zuständigen Gesundheitssprengel.