Krankenversicherung bei Arbeit im Auslan [...]

Krankenversicherung bei Arbeit im Ausland

Arbeiten in Deutschland, Leben in Südtirol
Vor kurzem habe ich ein Arbeitsverhältnis in Deutschland aufgenommen. 
Ich bin bei einer schwerstbehinderten Frau angestellt.
Deshalb wohne ich während dieser Zeit bei Ihr. Ich arbeite im Block, ca. 7-10Tage im Monat. Es ist ein Arbeitgeber – Arbeitnehmer Verhältnis. Und mein einziges Arbeitsverhältnis.
Da ich mehr als 183 Tage im Jahr in Italien verbringe und auch wohne, bin ich dort Einkommenssteuerpflichtig.
Wie sieht es aber mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus? Eventuelles Arbeitslosengeld, Rente, aber vor allem Kranken- und Unfallversicherung?
Muss ich mich bei einer deutschen Krankenkasse anmelden? Kann ich das überhaupt ohne einen Wohnsitz in Deutschland und ohne deutsche Steuernummer?
Bei Krankenkassen in Deutschland gibt es bestimmte Bonusprogramme, dessen Prämien man von der Steuer ab ziehen kann. 
Kann man das auch von der Italienischen Steuer abziehen?


Sozialversicherungspflichtig sind Sie aufgrund des Arbeitsverhältnisses in Deutschland.
D.h. dass u.a. Ihre Rente in eine deutsche Rentenkasse eingezahlt wird und Sie sich in Deutschland krankenversichern müssen.

Bzgl. Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit über das Formular S1, das Sie bei der deutschen Krankenversicherung beantragen können, auch in Ihrem Wohnsitzstaat – also Italien, vollversichert zu sein und nicht nur auslandsversichert. Den S1 müssen Sie in Südtirol beim Gesundheitssprengel abgeben und bleiben damit wie bisher in Südtirol anspruchsberichtigt – die Kosten werden aber von der deutschen Krankenversicherung übernommen. In Deutschland haben Sie in der Regel trotzdem vollen Versicherungsschutz. Vorsichtshalber fragen Sie aber bei der Krankenversicherung in Deutschland nach.

Unabhängig davon müssen Sie dem zuständigen Gesundheitssprengel in Südtirol Bescheid geben, sobald Sie im Ausland krankenversichert sind. Dieser zieht Ihr Krankenversicherungsbüchlein und die Gesundheitskarte ein, da Sie über die deutsche Versicherung versichert sind.

Sie haben sehr wohl eine deutsche Steuernummer, da Sie in Deutschland Lohnsteuer zahlen müssen.

Die steuerliche Ansässigkeit ist, wie Sie korrekt schreiben, Italien, da Sie hier Ihren Lebensmittelpunkt und damit auch den steuerlichen Wohnsitz haben.
D.h. dass die ausländischen Einnahmen in Italien im Rahmen einer Steuererklärung anzugeben sind. Gleichzeitig werden auch die Steuern berücksichtigt, die Sie bereits im Ausland gezahlt haben. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Italien müssen Sie in Italien nur die Differenz zum möglicherweise in Italien höheren Steuersatz zahlen.

Die steuerliche Absetzbarkeit der Bonusprogramme bei Krankenversicherungen bezieht sich auf Deutschland, nicht auf Italien.