Krankenversicherung bei Rückkehr nach S [...]

Krankenversicherung bei Rückkehr nach Südtirol

Ich habe von Juni 2019 bis Juni 2020 in Deutschland gearbeitet und war somit für dieses Jahr auch dort krankenversichert. Nun komme ich, als italienische Staatsbürgerin, wieder nach Südtirol zurück. Was muss ich nun machen, um wieder über das italienische Versicherungssystem versichert zu sein? Habe meine blaue Gesundheitskarte abgeben müssen vor einem Jahr.


Als italienische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Italien haben Sie Anspruch über das staatliche Gesundheitswesen „versichert“ zu sein.
Dieses Recht entfällt, wenn Sie

  • Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen (AIRE Eintragung)
  • oder im Ausland einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, aufgrund derer Sie sich im Arbeitsstaat krankenversichern müssen.

Bei einer Rückkehr nach Südtirol und einer damit verbundenen Wiedereintragung in das staatliche Gesundheitswesen ist es deswegen nötig, den Hauptwohnsitz wieder in Südtirol anzumelden (Gemeinde) und die ausländische Krankenversicherung zu kündigen.
Die Wiedereintragung beantragt man bei dem für den Wohnsitzort in Südtirol zuständigen Gesundheitssprengel.

Nötige Dokumente:

  • Identitätskarte oder Pass Steuernummer
  • Anmeldung bei der Südtiroler Gemeinde
  • Abmeldung der ausländischen Krankenversicherung (erhält man von dieser bei Nachfrage)

Die Eintragung in Südtirol erfolgt dann in der Regel sofort.

Ausnahme: Rentner mit NUR einer ausländischen Rente (und keiner italienischen Rente) müssen bei einer Rückkehr nach Südtirol im Ausland krankversichert bleiben.