AIRE – Register der im Ausland ansässigen italienischen StaatsbürgerInnen
Was ist das AIRE:
Das Melderegister der im Ausland ansässigen italienischen StaatsbürgerInnen.
Anagrafe degli italiani residenti all’estero
Wer muss sich eintragen lassen:
italienische Staatsbürger, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen für mehr als zwölf Monate ins Ausland verlegen,
italienische Staatsbürger, die im Ausland geboren wurden und immer außerhalb des italienischen Staatsgebiet gelebt haben,
Personen, die die italienische Staatsbürgerschaft im Ausland erworben haben
Warum:
Die Eintragung ist eine gesetzliche Verpflichtung (Gesetz Nr. 470/1988).
Nur mit der Meldung können außerdem konsularische Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Folgende Personen müssen sich nicht ins A.I.R.E. eintragen lassen:
1. italienische Staatsbürger, die sich nicht länger als zwölf Monate im Ausland aufhalten
2. italienische Staatsbürger, die sich zur Ausübung saisonaler Arbeit ins Ausland begeben
3. Inhaber von staatlichen Planstellen,
4. Italienische Armeeangehörige, die ihren Dienst in den im Ausland stationierten Büros und Einrichtungen der NATO verrichten.
Zeitrahmen und Unterlagen
Die Einschreibung ins AIRE muss innerhalb von 90 Tagen nach der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich erfolgen.
Zur Eintragung ins A.I.R.E. müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-
- Antrag auf Eintragung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (als download auf der Internetseite des zuständigen Konsulates)
- Bestätigung der Meldung mit Hauptwohnsitz (darf nicht älter als sechs Monate sein)
- Gültiger Identitätsmachweis
Der Antrag auf Eintragung ins A.I.R.E. muss vom volljährigen italienischen Staatsbürger für sich selbst und für die Personen, für die er das Sorgerecht oder die Vormundschaft innehat, gestellt werden.
Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:
- persönlich (Ohne Termin)
- per Post
- per E-Mail
- an den Schaltern der italienischen Konsulate
Die Einschreibung ins A.I.R.E. ist kostenlos.
Verfahrensdauer
Alle direkt an den Schaltern der Konsularabteilung eingereichten A.I.R.E. – Anträge werden sofort bearbeitet.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen.
Die Bestätigung der Eintragung ins A.I.R.E. erfolgt nicht durch die Konsularabteilung, sondern ausschließlich durch die italienische Heimat Gemeinde. Dieser leitet das Konsulat die Wohnsitzänderung mit.
Wichtig: die Benachrichtigung durch die italienische Gemeinde abzuwarten oder direkt die italienische Gemeinde bezüglich der Bestätigung zu kontaktieren.
Beginn der Gültigkeit des AIRE Eintragung
Die Eintragung ins A.I.R.E. ist ab dem Datum des Erhalts des Informationsblattes durch die italienische Gemeinde gültig und kann nicht rückdatiert werden. Die A.I.R.E.-Eintragung kann folglich weder ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrages in der Konsularabteilung noch ab dem Datum der Meldung des Wohnsitzes im Ausland erfolgen.
Die Eintragung ins A.I.R.E. bedingt die gleichzeitige Streichung aus dem Einwohnermelderegister („Anagrafe della Popolazione Residente“, A.P.R.) der Heimatgemeinde.
Pflichten gegenüber dem Konsulat
Verpflichtende Mitteilungen an das Konsulat (und damit in Folge auch der Heimatgemeinde)
Jede Adressänderung, Rückkehr nach Italien, Änderung der Staatsbürgerschaft, Eheschließung, Scheidung, Geburt, Sterbefall.
Weitere Dienste des Konsulates:
- Ausstellung des Personalausweises (ID Karte)
- Ausstellung des Reisepasses (kostet 116 Euro)
seit 2009 haben alle Minderjährigen einen eigenen Ausweis zu haben (nicht mehr bei Eltern) - Erteilung/Duplikat einer italienischen Steuernummer
- Löschung aus dem italienischen Fahrzeugregister (bei Zulassung in D oder Verschrottung)
Folgende Unterlagen erhält man hingegen nur durch die italienische Gemeinde:
- Familienstandsbescheinigung
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dieser
- Heiratsurkunde oder Auszug aus dieser
- Sammelbescheinigung zwecks Eheschließung
- Sterbeurkunde oder Auszug aus dieser
- AIRE Bescheinigung