AIRE Meldung über fast-it ab 1. April 2 [...]

AIRE Meldung über fast-it ab 1. April 2021

Ab dem 1. April 2021 müssen alle Anträge betreffend AIRE d.h.:

  • Antrag auf Eintragung ins AIRE
  • Adressänderung im AIRE
  • Änderung des konsularischen Bezirks (bei Umzug,…)

über das Portal FAST-IT eingereicht werden.

Eine Antragstellung via E-Mail, per Post oder am Schalter ist nicht mehr möglich.
Über das Portal FAST-IT ist es möglich, die Eintragung ins AIRE zu beantragen, die eigenen, im konsularischen Melderegister registrierten, meldeamtlichen Daten zu überprüfen, Änderungen der Hauptwohnsitzadresse bekannt zu geben und auch die Verlegung des Hauptwohnsitzes von einem oder in einen anderen Konsularbezirk zu beantragen.
Für die Benutzung des Portals FAST-IT ist eine Online-Registrierung nötig, um die entsprechenden Zugangsdaten zu erhalten (hierzu dürfen ausschließlich normale E-Mail-Adressen verwendet werden, keine zertifizierten (PEC) E-Mail-Adressen).

ACHTUNG!
Der Zugang zum Portal FAST-IT ist mit den Zugangsdaten des SPID (öffentliches System für die digitale Identität / Sistema Pubblico di Identità Digitale) möglich oder (nur bis 31. Dezember 2022) mittels Registrierung mit einem gültigen Identitätsnachweis und einer E-Mail Adresse (keine zertifizierten (PEC) E-Mail-Adressen).


Es wird daher allen empfohlen, ehestmöglich eine Registrierung im SPID zu beantragen. Nähere Informationen zu SPID finden Sie unter: http://www.spid.gov.it

Das A.I.R.E. ist das Melderegister der im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger. Es wurde 1990 gemäß Gesetz Nr. 470 vom 27. Oktober 1988 („Anagrafe e censimento degli italiani all’estero“) und Durchführungsverordnung nach D.P.R. Nr. 323 vom 6. September 1989 eingerichtet.

siehe unter:
Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale – Anagrafe Italiani residenti all’estero

Die Eintragung in das A.I.R.E. ist gesetzlich verpflichtend:

  • für italienische Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz für mehr als zwölf Monate ins Ausland verlegen möchten
  • für italienische Staatsbürger, die im Ausland geboren wurden und immer außerhalb des italienischen Staatsgebiet gelebt haben
  •  für Personen, welche die italienische Staatsbürgerschaft im Ausland erwerben

Folgende Personen müssen sich nicht ins A.I.R.E. eintragen lassen:
1. italienische Staatsbürger, die sich nicht länger als zwölf Monate im Ausland aufhalten
2. italienische Staatsbürger, die sich zur Ausübung saisonaler Arbeit ins Ausland begeben
3. Inhaber von staatlichen Planstellen, die ihren Dienst im Ausland verrichten, sowie die mit ihnen im Haushalt lebenden Personen, die den lokalen Behörden im Sinne des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen, 1961 bzw. 1963, ratifiziert durch Gesetz Nr. 804 vom 9. August 1967, gemeldet wurden.
4. Italienische Armeeangehörige, die ihren Dienst in den im Ausland stationierten Büros und Einrichtungen der NATO verrichten.

Übersiedelung aus einem anderen Konsularbezirk
Italienische Staatsbürger, die bereits im A.I.R.E. eingetragen sind und aus dem Konsularbezirk eines anderen Landes übersiedeln, müssen das Konsulat des neuen Konsularbereichs über diesen Umzug in Kenntnis setzen und zwar über das Portal FAST-IT.


EINSCHREIBEMODALITÄTEN UND BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Die Einschreibung ins AIRE muss innerhalb von 90 Tagen nach der Verlegung des Wohnsitzes erfolgen.

Zur Eintragung ins A.I.R.E. müssen u.a. folgende Unterlagen vorgelegt werden:
1. Antrag auf Eintragung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (das aus dem eigenen Account im Portal FAST-IT ausgedruckte Formular)
2. Bestätigung der Meldung mit Hauptwohnsitz (darf nicht älter als sechs Monate sein)
3. Bis zum 31. Dezember 2022: Gültiger Identitätsnachweis (bei Reisepässen: Kopie der Seiten mit Foto, Unterschrift und ausstellender Behörde; bei Identitätskarten: Kopie Vorderseite und Rückseite)

WICHTIG: Ab dem 1. Januar 2023 wird der Zugang zum Portal FAST-IT ausschließlich mit Zugangsdaten des SPID (öffentliches System für die digitale Identität / Sistema Pubblico di Identità Digitale) möglich sein: www.spid.gov.it


VERFAHRENSDAUER

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen.

Die Bestätigung der Eintragung ins A.I.R.E. (wie auch die Bestätigung über Adressänderungen im AIRE oder über die Löschung der Daten aus dem AIRE…) erfolgt ausschließlich durch die italienische Gemeinde erfolgt, welche für die ordnungsgemäße Führung des Melderegisters der im Ausland wohnhaften Bevölkerung zuständig ist.

BEGINN DER GÜLTIGKEIT DER A.I.R.E. – EINTRAGUNG
Die bei der Konsularabteilung über das Portal FAST-IT eingereichte Erklärung hat ab dem Tag Gültigkeit, an welchem der vollständige Antrag eingereicht wurde, es sei denn, die Erklärung auf Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wurde gemäß der geltenden Meldeamtsbestimmungen bereits bei der Gemeinde des letzten Wohnsitzes abgegeben.

Die Eintragung ins A.I.R.E. bedingt die gleichzeitige Streichung aus dem Einwohnermelderegister („Anagrafe della Popolazione Residente“, A.P.R.) der Heimatgemeinde.

MELDEPFLICHTEN NACH DER EINTRAGUNG
Die Konsularabteilung ist in Kenntnis zu setzen bei:
Adressänderung, Übersiedelung, Rückkehr nach Italien, Änderung der Staatsbürgerschaft oder des Personenstands (Eheschließung, Scheidung, Verwitwung, Geburt eines Kindes oder Ableben eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieds etc.).
Geben Sie zur schnelleren Bearbeitung der Anträge und der besseren Kommunikation stets eine aktuelle Mailadresse sowie eine Telefonnummer an.

7. LÖSCHUNG AUS DEM A.I.R.E.
Die Löschung aus dem A.I.R.E. erfolgt:

  • bei Eintragung in das Einwohnermelderegister (A.P.R.) einer italienischen Gemeinde aufgrund der Rückkehr nach Italien
  • bei Ableben, auch im Falle einer Todeserklärung
  • wegen vermuteter Unauffindbarkeit (bis zum Beweis des Gegenteils) in folgenden Fällen: nach Ablauf von hundert Jahren nach der Geburt; nach zwei aufeinanderfolgenden erfolglosen Nachforschungen; bei ungültiger Wohnadresse im Ausland und Unmöglichkeit, die neue gültige Adresse ausfindig zu machen
  • bei Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft

RÜCKKEHR NACH ITALIEN ODER VERZUG IN EIN ANDERES LAND IM AUSLAND

Sowohl im Falle der Rückkehr nach Italien wie auch des Umzuges in einen anderen Staat muss die Abmeldung des Hauptwohnsitzes bei den lokalen Behörden veranlasst und eine Kopie der Abmeldebestätigung per E-Mail an die Konsularabteilung übermittelt werden, wobei auch die neue Hauptwohnadresse anzugeben ist.