AIRE Eintragung von in Österreich gebor [...]

AIRE Eintragung von in Österreich geborenen Kindern

EINTRAGUNG der GEBURT ins AIRE Register

Ich lebe mit meiner österreichischen Freundin in Wien. Wir haben nun ein Kind bekommen und ich möchte für das Kind einen italienischen Ausweis beantragen.
Dazu habe ich die Auskunft bekommen, dass ich das Kind zuvor in die AIRE Liste in Südtirol eintragen lassen muss. Was ist diesbezüglich zu tun?


Kinder italienischer Staatsbürger, auch wenn sie im Ausland geboren wurden und möglicherweise eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, sind italienische Staatsbürger. Ihre Geburt muss daher in Italien, in der Heimatgemeinde des italienischen Elternteils, eingetragen werden.

Die im Ausland erfolgte Geburt muss unbedingt in Italien eingetragen worden sein muss, bevor die Konsularabteilung einen Identitätsnachweises oder Personenstandsdokumente für das minderjährige Kind ausstellen kann. Es ist daher wichtig, sofort nach der Geburt den Antrag auf Eintragung zu stellen.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

BEI EHELICHEN KINDERN:

  • Antrag auf Eintragung der Geburt
  • mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag im Original
  • Kopie des gültigen Identitätsnachweises beider Elternteile (inkl. der Seiten, auf welchen die Unterschriften ersichtlich sind)
  • österreichischer Meldezettel („Bestätigung der Meldung mit Hauptwohnsitz in Österreich“)

BEI UNEHELICHEN KINDERN:

  • Antrag auf Eintragung der Geburt
  • mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag im Original
  • von der zuständigen österreichischen Behörde ausgestellte Vaterschaftsanerkennung im Original, inkl. Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer
  • Sofern die Mutter italienische Staatsbürgerin ist: von der zuständigen österreichischen Behörde ausgestellte Mutterschaftsanerkennung im Original, inkl. Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises beider Elternteile (inkl. der Seiten, auf welchen die Unterschriften ersichtlich sind)
  • Österreichischer Meldezettel („Bestätigung der Meldung mit Hauptwohnsitz in Österreich“

Arten der Übermittlung:
a) DIREKT an zuständige italienische Gemeinde (Art. 12, DPR 396/2000);
b) VERSAND PER POST an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43, 1030 Wien
c) PERSÖNLICHE ABGABE in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43, 1030 Wien
d) Beim zuständigen italienischen HONORARKONSULAT

Andere Formen der Einreichung sind nicht zulässig, da die Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen.
Erst im 2. Schritt nach der Eintragung in der Südtiroler Gemeinde (und damit implizit die Eintragung in die AIRE Liste – Liste der im Ausland lebenden Italiener) kann ein Ausweis über das Konsulat beantragt werden.

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