Wohnbauförderung

Wohnbauförderung

Ich bin eine Südtirolerin in Frankreich, eingeschrieben in die AIRE Liste, und möchte mit meinem Mann und meinen beiden Kindern (schulpflichtig) nach Südtirol zurückkommen. Arbeitsmöglichkeiten haben wir gefunden. Noch offen ist unsere Wohnsituation.
Welche Möglichkeiten haben wir beim Kauf einer Immobilie und welche Fördermöglichkeiten gibt es für AIRE Bürgerim Bereich Wohnbau.
Und wie wären die Voraussetzungen?


Eine der Voraussetzungen um in den Genuss einer Förderung für den Kauf der Erstwohnung zu kommen ist an die Ansässigkeit des Antragstellers im Land geknüpft. Die ins Ausland Ausgewanderten, die vor ihrer Auswanderung für mindestens fünf Jahre im Land ansässig waren, und deren nicht getrennte Ehegatten, die die Absicht haben, ihren Wohnsitz wieder im Lande aufzuschlagen, sind diesbezüglich den im Land ansässigen Personen gleichgestellt (Artikel 4, Absatz 1 des LG 13 von 1998).

Somit können sie, sollten sie im Besitz aller weiteren gesetzlichen Voraussetzungen sein, um eine Förderung für den Kauf der Erstwohnung ansuchen.

Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie auf der Internetseite der Abteilung Wohnungsbau:
https://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/default.asp


Bei Antragsgenehmigung besteht die Verpflichtung, den Wohnsitz innerhalb einer bestimmten Frist wieder nach Südtirol zu verlegen.
Desweiteren hängt die Gewährung eines Beitrags von Ihren speziellen Besitz- und Vermögensverhältnissen ab.

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Sozialer Wohnbau – Wohnbauinstitut