Sozialer Wohnbau – Wohnbauinstitut

Sozialer Wohnbau – Wohnbauinstitut

Ich bin Südtiroler und seit vielen Jahren in Deutschland, inzwischen in Rente.
Mit 75 Jahren zieht es mich nun wieder in die Heimat. Nachdem meine Rente nicht hoch ist, kann ich mir keine teure Wohnung leisten. Gibt es immer noch die Möglichkeit eine Wohnung über das Institut für den sozialen Wohnbau zu bekommen? Und was muss ich dabei als Heimatferner berücksichtigenWie und wo kann ich einen Antrag stellen. Ich erinnere mich, dass die Ansuchen früher einmal im Jahr gestellt werden konnten.


Was die Möglichkeit für Auslandssüdtiroler betrifft, um eine Wobi-Wohnung anzusuchen, so gibt es diese nach wie vor. Allerdings können in der Zwischenzeit die Gesuche ganzjährig eingereicht werden (das Gesuchsmuster ist auf der Home Page des Wohnbauinstitutes veröffentlicht:  https://www.wobi.bz.it/de/dienste/gesuch.asp und haben eine dreijährige Gültigkeit. Wie alle anderen Gesuchsteller müssen Auslandsitaliener eine EEVE Erklärung der letzten beiden Jahre machen. Für Ansuchen, welche innerhalb 30. Juni abgegeben werden, würde das die Einkommen 2018 und 2019 betreffen, für Gesuche, welche ab dem 01. 07. 2021 eingereicht werden, die Einkommen 2019 und 2020. Das eingereichte Gesuch hat, wie bereits erwähnt, 3-jährige Gültigkeit. Das Ansuchen kann für die letzte Wohnsitzgemeinde gestellt werden – d.h. die Gemeinde, in deren AIRE Liste man eingetragen ist.

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